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Wohnen in der Nähe der „Feierbanane”: VGH entscheidet im Sinne der Stadt München

Eine Immobilieneigentümerin in der Ottostraße nutzt einige Wohnungen bereits gewerblich und möchte weitere Wohnungen künftig gewerblich nutzen. Hierzu hatte sie jeweils bei der Landeshauptstadt München die Erteilung sogenannter Negativatteste beantragt, die für eine Zweckentfremdung von Wohnraum grundsätzlich erforderlich sind. Begründet hatte sie dies damit, dass die Räume in dieser Lage,

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Quelle: Stadt München

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