RICS Deutschland: Juristische und natürliche Personen müssen zur Bewertung von Fondsobjekten zugelassen werden!
Der Vorstand der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in Deutschland unterstützt einen Entwurf zur Änderung des Investmentgesetzes, der die Beauftragung einer natürlichen wie auch einer juristischen Person zur Bewertung von Fondsobjekten ermöglicht, wenn der Sachverständige, der das Gutachten erstellt, die erforderliche Qualifikation zur Durchführung von Gutachten nachweist.
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