Wegweisendes Grundsatzurteil
OVG: Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Nutzung von Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten untersagt. Das Urteil ist bereits im vergangenen Herbst ergangen, aber erst kürzlich an das prozessbeteiligte Bezirksamt Berlin-Mitte übermittelt worden. Die Politik sieht es als „wegweisendes Grundsatzurteil“. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
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