Mietpreisbremse „bremst“ Mietspiegel: Konsequenzen für die Wohnimmobilienmärkte
Zum 1. Juni wird die Mietpreisbremse in „angespannten“ Wohnungsmärkten eingeführt. Ausgenommen der Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und der Vermietung von Wohnungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen (ein Drittel der Neubaukosten) kann nach deren Einführung nur noch eine maximale Miete von 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß
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