Kündigungsrecht des Auftragnehmers bei widersprüchlicher Ausführungsplanung
Das OLG Celle hat im November 2012 entschieden, dass der Auftraggeber (Bauherr) oder ein von ihm beauftragter Architekt dem Auftragnehmer (Bauunternehmer) ausführungsreife insbesondere widerspruchsfreie Pläne bereitzustellen hat. Eine Beschwerde des Auftraggebers gegen die Nichtzulassung der Revision wurde im August 2014 vom BGH zurückgewiesen.
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Autor: Jörn Griffel, Beck Rechtsanwälte Hamburg