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Frage der Woche

Die Abkürzung NPL steht für Non – Performing – Loan und kann im Deutschen als notleidender Kredit oder Problemkredit bezeichnet werden, umgangssprachlich findet man auch die Bezeichung „fauler Kredit“. Eine rechtliche Definition für den NPL existitiert nicht. Im Allgemeinen bezeichnet er einen Kredit (meist ein Darlehen), bei dem der Schuldner mit seinen Leistungen drei bis sechs Monate in Verzug geraten ist. Der Begriff „Distressed Debt“, der häufig mit den NPLs gleichgesetzt wird, bezeichnet einen Kredit, bei dem der Zahlungsverzug noch nicht eingetreten ist, jedoch Zahlungsschwierigkeiten des Schuldeners drohen.

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Bei einem NPL – Geschäft werden die Kredite vom bisherigen Gläubiger an einen Erwerber transferiert. Dieser Transfer kann unterschiedlich gestaltet sein. Zum einen kann die Forderung vom Gläubiger an den Erwerber abgetreten werden. Bei einer Abtretung ist die Zustimmung des Schuldners nicht erforderlich. Anders ist dies bei einer Vertragsübernahme durch den Verkäufer, bei diesem kommt es zu einem Wechsel der Vertragsparteien, sodass der Schuldner zustimmen müßte. Als dritte Variante bietet sich eine Beteiligung des Erwerbers an dem Kredit an. In diesem Fall wird der Transfer nur im Innenverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Erwerber gestaltet. Als Gegenleistung für den Erwerb des Kredites zahlt der Erwerber den mit einem Abschlag belegten Nominalbetrag.

Die Gründe für einen NPL – Transfer können vielschichtig sein. Der Gläubiger erzielt einen unmittelbaren Liquiditätszufluss und verlagert das Ausfallrisiko auf den Erwerber. Zusätzlich hat die Auslagerung von Problemkrediten eine senkende Wirkung auf die Anforderungen an das Kreditgeschäft, die im Zuge von Basel 2 erhöht werden. So kann das veräußernde Kreditinstitut personelle Ressourcen freisetzen. Der Erwerber des NPLs erwartet hingegen einen größeren Liquiditätsfluss aus dem Kredit als die veräußernde Bank und ist auf den Umgang mit Problemkrediten spezialisiert.

Bei einem NPL – Transfer kann ein einzelner Kredit veräußert werden, meist werden jedoch Kreditportfolien veräußert. Gut geeignet für eine Veräußerung sind Kredite, die abgesichert sind. Immobilienkredite sind mit ihrer grundpfandrechtlichen Sicherung daher gut geeignet.

Das Geschäft mit den NPLs steht in Deutschland noch am Anfang, jedoch wird für die Zukunft ein hohes Entwicklungspotential gesehen.