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Eigentümergemeinschaft kann Tagesmutter-Tätigkeit im Haus verbieten
Eine Mieterin in einer Eigentumswohnung darf dort nicht ohne Erlaubnis ihrer Vermieter, den Eigentümern der Wohnung, eine Tagespflege für Kinder betreiben. Das hat der unter anderem für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat heute bestätigt.