Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht billigt Mietpreisbremse
Die in 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist laut des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Laut Entscheid (AZ: 1 BvR 1595/18 und 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18) widerspricht die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form weder der Eigentumsgarantie noch der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter betonen aber, dass
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