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Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen Hintermänner

Wie der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) jetzt mitteilte, prüfen die Vertrauensanwälte derzeit die Möglichkeit Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug gegen die Veranwortlichen geltend zu machen.

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„Wir prüfen daher intensiv Schadensersatzansprüche der Initiatoren und Hintermänner gegenüber den Anlegern“, bestätigt Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ-Vertrauensan- walt.

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG wird voraussichtlich Ende August/ Anfang September das Insolvenzverfahren eröffnet werden, über die Insolvenzquote können bisher nur Spekulationen aufgestellt wer- den. Eines steht jedoch jetzt bereits fest: Die Anleger werden im Insolvenz- verfahren nur einen Bruchteil des investierten Geldes zurückerhalten. Viele Anleger versuchen daher, die Initiatoren und Hintermänner in die Haftung zu nehmen.

Hierfür kommen mehrere Beteiligte in Betracht:

1. Der Vorstand Pierre Klusmeyer
Dieser könnte eventuell aus Kapitalanlagebetrug und Prospekthaftung haften. Das Problem dabei: Klusmeyer soll nur ein „Strohmann“ des Hauptaktionärs Schlögel gewesen sein und dürfte daher nicht mehr über entsprechende Vermögenswerte verfügen.

2. Der Hauptaktionär Jürgen Schlögel
Auch er könnte aus Kapitalanlagebetrug und Prospekthaftung haften. Während man bei Ansprüchen aus Kapitalanlagebetrug abwarten sollte, was die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben, sind Klagen aus Prospekthaftung bereits in einigen Wochen möglich. In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch der Hauptaktionär aus Prospekthaftung haften kann.

Der Nachteil dabei: Es kann nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, ob Schlögel noch solvent genug ist, um eventuelle Schadensersatzansprüche zu bedienen.

Der Vorteil dabei: Schlögel dürfte von allen Hintermännern noch am solven- testen sein, er dürfte genügend Geld aus der Wohnungsbaugesellschaft gezogen haben, Gerüchte besagen, dass sein Privatvermögen – noch- ca. 8 Millionen Euro betragen soll.

3. Die Aufsichtsräte
Diese könnten – zumindestens in den letzten Monaten- ihre Überwachungs- pflichten verletzt haben.

4. Die Wirtschaftsprüfer
Eine Haftung gegen die Wirtschaftsprüfer ist schwierig zu begründen und an enge Voraussetzungen geknüpft.

Fazit: Schadensersatzansprüche kommen unter Umständen gegen mehrere Beteiligte in Betracht, die BSZ-Vertrauensanwälte werden in den nächsten Wochen diverse Schadensersatzklagen vorbereiten, teilweise auch als Sammelklagen, um die Kosten für die Beteiligten niedrig zu halten.