Cookie Fehler:

Cookies sind in Ihrem Browser deaktiviert. Um alle Funktionen z.B. das Login nutzen zu können, müssen Cookies aktiv sein. Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser.

   
    Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Alternative Capital Invest: Ein Dubai-Fonds folgt dem nächsten

Mit der V. Dubai Tower KG bringt die Alternative Capital Invest bereits den zweiten Dubai-Fonds innerhalb von nur drei Monaten auf den Markt. In gerade einmal etwas mehr als drei Wochen haben sich rund 1.200 Anleger an dem Vorgängerfonds, der IV. Dubai Tower KG beteiligt und somit für eine Fondsschließung in Rekordzeit gesorgt. „Auch die V. Dubai Tower KG investiert mit dem Victory-Bay Tower in eine Büroimmobilie mit hochwertiger Ausstattung in exzellenter Lage in der Dubai Business Bay“, meint Uwe Lohmann, Geschäftsführer der Alternative Capital Invest.

.

Bei dem Investitionsobjekt – dem Victory-Bay Tower – handelt es sich um ein Bürogebäude mit 23 Stockwerken, welches nach modernsten Standards sowie luxuriöser Ausstattung und Haustechnik erstellt wird. Das 6.000 m² große Grundstück befindet sich direkt an der Sheikh Zayed Road und in unmittelbarer Nähe zum Burj Dubai,, dem höchsten Gebäude der Welt. Die für den Erwerb notwendigen Anzahlungen wurden bereits geleistet.

Ähnlich dem Q-Sami Tower (IV. Dubai Tower KG), der schneller verkauft wurde als der Fonds geschlossen werden konnte, sind von der Victory Bay bereits zum Verkaufsstart mehr als 60 Prozent an nationale und internationale Investoren veräußert. „Dies bietet eine hohe Sicherheit für die Investoren, denn damit ist unter anderem die geplante Vorabausschüttung bereits bei Beitritt in den Fonds weitestgehend abgesichert“, meint Lohmann. Die V. Dubai Tower KG ist eine Anlage mit sehr kurzer Laufzeit und wird sich auf die Teil-Erstellung und Vermarktungszeit der Immobilie beschränken. Konzeptionsgemäß wird der Fonds zum 31. Dezember 2008 aufgelöst. „Durch diese zeitliche Begrenzung erzielen Anleger nach unserer Konzeption einen steuerfreien, rechnerischen Gewinn von maximal 12 Prozent jährlich“, so Lohmann. Eine erste Vorabausschüttung ist bereits für Dezember dieses Jahres vorgesehen und da Gewinne im Rahmen des mit der Bundesrepublik bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens erzielt werden, sind sie unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes steuerfrei.