Beurkundungen in Abwesenheit
Corona: Notarkammer lockert restriktive Regeln
Die Notarkammer Berlin lockert die restriktiven Regeln, damit auch während der Coronavirus-Pandemie notarielle Beurkundungen beispielsweise von Immobilienkaufverträgen, Grundschuldbestellungen oder Gesellschaftsverträgen stattfinden können. Vornehmlich geht es dabei um das Prinzip der persönlichen Anwesenheit aller Beteiligten. War es nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durchzuführen, wird diese
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