Nichtzulassungsbeschwerde der HFM wurde abgewiesen
Am Mittwoch, 18. April, erging der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Beschwerde der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 11. September 2017 zurückwies. Mit diesem Beschluss ist das Urteil des OLG rechtskräftig
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Quelle: Stadt Frankfurt