BVerfG verweist Klage ans OVG zurück
Karlsruhe schweigt zum Berliner Zweckentfremdungsverbot
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Klage gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurückverwiesen. Mehrere Vorlagen des OVG sind laut des Beschlusses unzulässig, da das vorlegende Gericht weder seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift noch die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage hinreichend dargelegt hat. Damit bleibt die Frage,
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