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Genehmigungspflicht ab 5 Einheiten

Hamburg erschwert Umwandlung von Mietwohnungen

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in ganz Hamburg künftig in allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig sein. Der Senat hat dazu am Dienstag die „Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohneigentum beschlossen.

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Städte: Hamburg