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In Teilen verfassungswidrig?

Zweckentfremdungsverbot landet auf dem Karlsruher Richtertisch

Die Auseinandersetzung um die Zweckentfremdung von Berliner Wohnraum landet nun als Akte auf dem Tisch der Karlsruher Richter: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte das seit dem 1. Mai 2014 geltende Gesetz als für zum Teil verfassungswidrig erklärt, rund 40 Berufungsverfahren auf Eis gelegt und die Angelegenheit ans Bundesverfassungsgericht weitergereicht.

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Städte: Berlin