Zurechnung von Grundstücken bei Anteilsgeschäften
Auf den ersten Blick klingt es simpel: Anteilsgeschäfte unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn und soweit Grundstücke zum Vermögen der Gesellschaft gehören, der entsprechende gesetzliche Tatbestand erfüllt wird und keine grunderwerbsteuerlich optimierte Struktur genutzt werden kann. Komplex wird es allerdings dann, wenn hinsichtlich des Grundvermögens zuvor ein Grundstückskaufvertrag geschlossen wurde und die…
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Autor: Dr. Heinrich Fleischer, Executive Director, und Christian Schmidt, Manager bei der Ernst & Young GmbH