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Wohnungseigentumsrecht: Keine Wiederwahl des Verwalters bei massiven Pflichtverletzungen

Wird der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft trotz massiver Pflichtverletzungen wieder bestellt, hat dies die Unwirksamkeit des Beschlusses zur Folge. Eine dahingehende Mehrheitsentscheidung der Eigentümer widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Vorliegend kam es durch ein Fehlverhalten des Verwalters zu einer Verminderung der Instandhaltungsrücklagen um 74.000,00 EUR. So hatte er Kosten über

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Autor: Veronika Thormann
Quelle: bethge | immobilienanwälte