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Wohnraummiete in Berlin darf höchstens um 15 % innerhalb von drei Jahren steigen
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 3. Juli 2014 die Wirksamkeit der vom Senat erlassenden Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 bestätigt. Die Wohnraummiete in der Hauptstadt darf dem Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin zufolge nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 nur noch um 15 %