Cookie Fehler:

Cookies sind in Ihrem Browser deaktiviert. Um alle Funktionen z.B. das Login nutzen zu können, müssen Cookies aktiv sein. Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser.

   
    Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Gagfah reicht Gegenklage gegen die Stadt Dresden ein

.
"Mieterrechte wurden bei diesen Verkäufen nicht verletzt. Niemandem, weder der Stadt, noch den Mietern, sei ein Schaden entstanden. Auch die Stadt Dresden selbst behauptet keine Schäden. Sie verlangt keinen Schadenersatz, sondern lediglich Vertragsstrafen, die in einem Falle sogar das 254-fache des Kaufpreises eines Objekts betragen soll. Alleine daran ist schon zu erkennen, wie absurd und exzessiv die Klageforderung ist", erläutert William J. Brennan die Klageerhebung.

"Der Dresdner Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann hatte früher öffentlich ausdrücklich versichert, die Verkäufe seien ordnungsgemäß gewesen. Die Kaufverträge waren der Stadt auch zur Verfügung gestellt worden. Zudem war die Stadt im Aufsichtsrat der WOBA Dresden GmbH, in dem über Immobilienverkäufe berichtet wurde, durch ihren Finanzbürgermeister vertreten. Bei einigen Verkäufen waren (ehemalige) Stadträte der Stadt Dresden und ein städtisches Unternehmen als Makler tätig und verdienten dabei Verkaufsprovisionen. Dennoch blieben die Verkäufe jahrelang unbeanstandet. Darüber hinaus richtet sich die Klage der Stadt auch gegen Kaufverträge, die heute nicht ordnungsgemäß sein sollen, obwohl sie zuvor nachweislich mit der Stadt abgestimmt worden waren", so Bennan weiter.

Die WOBA Holding GmbH, eine Tochter des Gagfah-Konzerns, hat am gestrigen Tage im Schiedsverfahren auf die Klage der Stadt Dresden erwidert und dabei die Abweisung der Klage beantragt. Auch die vor dem Landgericht verklagten WOBA-Gesellschaften, die Südost WOBA Dresden GmbH und die Wohnbau Nordwest GmbH, haben entsprechend erwidert und Abweisung beantragt. Zugleich haben die drei WOBA-Gesellschaften so genannte Feststellungwiderklagen gegen die Stadt Dresden erhoben, da sie die Klagen der Stadt Dresden nicht nur für unbegründet, sondern darüber hinaus für rechtsmissbräuchlich halten. Durch die Widerklagen soll dem Grunde nach geklärt werden, ob den WOBA-Gesellschaften Ansprüche gegen die Stadt Dresden im Zusammenhang mit den Klageerhebungen durch die Stadt Dresden zustehen. Wie hoch die Ansprüche der WOBA-Gesellschaften wären, die diese im Erfolgsfall sodann geltend machen könnten, lässt sich derzeit noch nicht vorhersagen. Nach vorläufigen Einschätzungen könnten sich die Ansprüche unter Umständen jedoch insgesamt auf bis zu über 800 Mio. Euro belaufen.

Darüber hinaus verklagt die WOBA Dresden GmbH den Dresdner Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann persönlich vor dem Landgericht Dresden wegen schwerwiegender Sorgfaltspflichtverletzungen durch Vorjohann in seiner Funktion als Aufsichtsrat der WOBA Dresden GmbH. Diese Klage richtet sich zugleich gegen die Stadt Dresden, da sie Vorjohann als ihren Vertreter in den Aufsichtsrat entsandt hatte.