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Wirtschaftskriminelle oft langjährige Mitarbeiter in Führungsposition

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Compliance schon in jedem zweiten deutschen Großunternehmen Chefsache
Die Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Delikten und die Einleitung entsprechender Folgemaßnahmen sowie Schutzmechanismen gegen solche Taten ist in den letzten Jahren zunehmend ein Pflichtbestandteil von Compliance-Programmen und damit systematisiert worden. In deutschen Großunternehmen ist die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien inzwischen Chefsache: Fast die Hälfte (45 Prozent) hat ein eigenes Vorstandsressort ‚Compliance‘ eingerichtet oder die Zuständigkeit direkt dem Vorstandschef zugeordnet. 46 Prozent haben einen Chief Compliance Officer (CCO); bei Firmen mit mehr als 100.000 Mitarbeitern ist das sogar bei zwei Dritteln der Fall. Ebenfalls 46 Prozent haben bereits eine konzernweite Compliance-Abteilung mit mehr als 20 Vollzeitstellen. Das ergibt eine weitere KPMG-Umfrage**, die 36 große Unternehmen (einschließlich DAX 30) einbezieht.

Für alle Unternehmen heißt ‚Compliance‘ die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Und für eine große Mehrheit (83 Prozent) gehört auch die Befolgung interner Richtlinien dazu. Aber nur für 17 Prozent der Befragten beinhaltet der Compliance-Begriff auch Ethik, Moral oder nachhaltiges Wirtschaften. „Unterschätzt wird also das Risiko eines Reputationsschadens durch unethisches, wenngleich nicht rechtswidriges Verhalten“, sagt KPMG-Partner Oliver Engels. „Dabei kann ein Imageschaden für das Unternehmen ebenfalls gravierende negative Folgen haben.“

Nach wie vor fürchten die Unternehmen am meisten Verstöße gegen das Kartellrecht, Korruption und die Verletzung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Zwar sind 83 Prozent davon überzeugt, dass ein funktionierendes Compliance-Management Schadensfälle vermeiden und Haftungsrisiken verringern kann. „Aber nur die Hälfte überprüft regelmäßig, ob ihr Compliance Management-System auch tatsächlich effektiv ist. Das reicht nicht“, warnt Engels.

Hinweissysteme systematisch ausbauen
Zur Aufdeckung der Fälle führen oft anonyme Hinweise aus dem Unternehmen oder von Geschäftspartnern. Inzwischen haben viele Unternehmen eine Telefonhotline (71 Prozent) oder ein Email-Postfach (58 Prozent) eingerichtet, und die große Mehrheit findet diese Instrumente hilfreich (50 Prozent) oder sogar sehr hilfreich (38 Prozent). Frank Hülsberg: „Leider steht man gerade bei uns in Deutschland dem so genannten ‚Whistle-blowing‘ vielfach noch sehr skeptisch gegenüber, insbesondere in mittelständischen Firmen. Es ist eine Führungsaufgabe, die Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass es hier nicht um Denunziantentum geht, sondern dass damit Schaden vom Unternehmen abgewendet werden kann. Das gelingt am besten durch den Nachweis eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den Informationen.“

Oliver Engels ergänzt: „Wenn durch solche Hinweisgebersysteme auch nur ein einziger Regelverstoß aufgedeckt oder gar verhindert werden kann, hat sich das Ganze schon gelohnt. Allerdings: Einen hundertprozentigen Schutz kann und wird es nicht geben. Trotzdem muss man versuchen, die Risiken besser in den Griff zu bekommen; etwa dadurch, dass man die Mitarbeiter systematisch schult und für Gefahren sensibilisiert.“

Mitarbeiter, die gegen gesetzliche oder unternehmensinterne Regeln verstoßen, müssen mit harten Sanktionen rechnen. Fast alle großen Unternehmen in Deutschland ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen (92 Prozent), stellen Strafanzeige oder erheben Schadenersatzansprüche (jeweils 79 Prozent).