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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das geplante Volksbegehren für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirks- und Senatsebene für unzulässig erklärt. Damit ist die Volksinitiative mit ihrem Anliegen vor dem Gericht gescheitert, dass Bürgerentscheide in den Bezirken von Hamburg zwingend durchgesetzt werden müssen.