Versorgungssperre: BGH stärkt Vermieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vermieter gewerblicher Objekte unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Versorgungssperre (Energie, Heizung und Wasser) des Mieters berechtigt ist. Das Urteil hat weitreichende Wirkung, denn hier geht das Interesse des Vermieters an der Vermeidung weiteren finanziellen Schadens dem des Mieters an der Aufrechterhaltung der Energiebelieferung
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