Vermieter darf Tierhaltung nicht per se verbieten
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Vermieter die Tierhaltung nicht pauschal verbieten. Laut des Urteils vom 20. März sind entsprechende Klauseln in Mietverträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und daher unwirksam. Die Unwirksamkeit einer solchen Klausel führt aber nicht dazu, dass Mieter in jedem Fall Hunde oder Katzen halten…
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