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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stellenbörse”

§ 1 Gegenstand

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der kostenpflichtigen Stellenbörse des Property Magazine Verlags. Sie gelten zwischen dem Nutzer – nachstehend „Auftraggeber“ genannt – und Michaela Schroer, Claudiusweg 1, 59519 Möhnesee – nachstehend „Property Magazine“ genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Property Magazine bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Vertragsleistung

Property Magazine stellt den Auftraggebern unter anderem über das Portal (www.property-magazine.de), in der Rubrik Stellenbörse die Möglichkeit zur Verfügung Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäß der Leistungsbeschreibung zu veröffentlichen.

2.1 Je nach gewählter Leistung besteht die Möglichkeit Stellenanzeigen einzeln zu veröffentlichen, Kontingente oder die Job-Flatrate zu buchen. Grundsätzlich kann der Auftraggeber aber nur eine Position pro Stellenanzeige schalten.

2.1.1 Einzelne Stellenanzeige
Der Auftraggeber kann eine einzelne Stelle buchen. Die Laufzeit beträgt vier Wochen. Nimmt der Auftraggeber bis zu drei Tage vor Ablauf der Laufzeit keine Verlängerungsoption in Anspruch deaktiviert Property Magazine die Anzeige ohne Rückfragen automatisch.

2.1.2 Kontingente
Der Aufraggeber kann entsprechend der Leistungsbeschreibung von Property Magazine verschiedene Kontingente buchen. Die einzelnen Stellenanzeigen innerhalb der Kontingent-Buchung haben jeweils eine Laufzeit von vier Wochen. Nimmt der Auftraggeber bis zu drei Tage vor Ablauf der Laufzeit keine Verlängerungsoption in Anspruch deaktiviert Property Magazine die Anzeige ohne Rückfragen automatisch.
Alle zum Kontingent gehörenden Anzeigen müssen ab Erteilung des Anzeigenauftrags vom Auftraggeber binnen 12 Monate geschaltet werden.

2.1.3 Job-Flatrate
Der Aufraggeber kann entsprechend der Leistungsbeschreibung von Property Magazine eine Job-Flatrate zum Pauschalpreis buchen. Die Job-Flatrate ermöglicht es dem Auftraggeber eine unbegrenzte Anzahl an Stellen innerhalb eines Monats zu schalten. Die Mindestlaufzeit der Job-Flatrate beträgt zwölf Monate.

§ 3 Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt binnen drei Werktagen nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber erhält unverzüglich Zugangsdaten für den Bereich Stellenbörse auf www.property-magazine.de . Über diesen Zugang kann der Auftraggeber entsprechend seines erteilten Buchungsauftrags Stellenanzeigen an Property Magazine übermitteln. Nach Freigabe der dort eingetragenen Stellenanzeige durch den Auftraggeber schaltet Property Magazine diese spätestens binnen zwei Werktage frei, wodurch sie online erscheinen.

§ 4 Änderung des Anzeigentextes

Durch den Auftraggeber gewünschte einmalige Änderungen an der eingestellten und freigegebenen Anzeige werden nur vorgenommen soweit dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.

§ 5 Chiffre

Der Auftraggeber kann optional für seine Stellenanzeige (-n) einen Chiffre-Service buchen. Für diesen Dienst gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Sämtliche Bewerbungen werden an die vom Auftraggeber gewünschte Adresse weitergeleitet. Dies kann sowohl per Email oder auf dem Postweg geschehen. Der Auftraggeber trägt sowohl das Transport- als auch das Übermittlungsrisiko.

§ 6 Kündigung / Vertragsende

6.1 Einzelne Stellenanzeigen
Einzelne Stellenanzeigen enden automatisch nach einer Laufzeit von vier Wochen (s. 2.1.1). Nimmt der Auftraggeber eine Verlängerungsoption in Anspruch, endet die Veröffentlichung mit Ablauf der Verlängerungsoption automatisch.

6.2 Kontingente
Die vom Auftraggeber eingestellten einzelnen Stellenanzeigen, die Bestandteil der Kontingent-Buchung sind, enden automatisch nach einer Laufzeit von vier Wochen (s. 2.1.2). Die gesamte Kontingent-Buchung endet entweder automatisch sobald der Auftraggeber die gebuchte Anzahl an Stellenanzeigen verbraucht hat oder mit Ablauf des zwölften Monats nach Erteilung des Anzeigenauftrags durch den Auftraggeber. Ist ein Rest-Kontingent vorhanden, verfällt das nicht verbrauchte Kontingent. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.

6.3 Die Job-Flatrate
Die Job-Flatrate hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Die Kündigung für die Job-Flatrate muss einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich an

Property Magazine
Michaela Schroer
Stellenbörse
Claudiusweg 1
59519 Möhnesee

erfolgen. Erfolgt dieses nicht, verlängert sich die Laufzeit der Job-Flatrate zum vereinbarten Pauschalpreis stillschweigend mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals.

§ 7 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung (Fax oder Post) durch den Auftraggeber sowie in Folge dessen durch die Auftragsausführung bei Property Magazine zustande.

§ 8 Gewährleistung / Haftung / Urheberrecht

Property Magazine gewährleistet nicht, dass das Angebot jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf das Angebot durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre von Property Magazine liegen und somit durch das Verschulden Dritter oder höherer Gewalt entstanden sind.

Bei Leistungsstörungen im Internet in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich.

Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.

Property Magazine haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. Ebenso wenig übernimmt Property Magazine Gewähr für die Brauchbarkeit der Daten für seine Kunden. Soweit durch die Nutzung der Daten gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen geltend gemacht werden, hat Property Magazine hierfür nicht einzustehen.

Die Vertragspartner leisten einander Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.

In allen anderen Fällen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für typische vorhersehbare Schäden insgesamt beschränkt sich die Haftung von Property Magazine auf einen Höchstbetrag von 500,00 Euro.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber -, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat.

Property Magazine behält sich ferner das Recht vor bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Der Auftraggeber stellt Property Magazine auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auchdie erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

Property Magazine haftet nicht dafür, dass ein Kontakt mit Stellensuchenden zustande kommt. Zudem garantiert Property Magazine keine Mindestzahl oder Mindestqualität an Bewerbern sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Vertragsschlusses getätigt wurden.

§ 9 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der, den Property Magazine schriftlich oder durch Auftragsausführung bestätigt hat. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Der Rechnungsbetrag wird sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Eine Teilung der Rechnung in mehrere Rechnungsbeträge ist nicht möglich. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt ohne Abzug. Ist seitens des Kunden eine Rechnung nicht korrekt, ist dieser dazu verpflichtet, dieses umgehend zu reklamieren.

Hat der Kunde zum vereinbarten Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt somit in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet.

§ 10 Datenschutz

Property Magazine versichert, die vom Kunden überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen.

§ 11 Widerrufsbelehrung

Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per Brief oder Fax zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Property Magazine
Michaela Schroer
Claudiusweg 1
59519 Möhnesee
Telefax: 02924 879 989

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Property Magazine mit der Ausführung der Dienstleistung unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Übermittlung der ersten Stellenanzeige).

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.

Gerichtsstand ist in Möhnesee, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.


Stand: Juni 2020

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