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Verkauf des WVG-Mehrheitsanteils kann wie geplant stattfinden

Ein Versuch den Verkauf des Mehrheitsanteils an der Greifswalder Wohnungsgesellschaft WVG zu verhindern ist gescheitert. Einen Eilantrag, den vier Abgeordnete gestellt haben, hat das Greifswalder Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Abgeordneten beschwerten sich unter anderem darüber, dass der Verkauf des Mehrheitsanteils in einer nicht öffentichen Sitzung beschlossen wurde. In der Begründung des Urteils hieß es, dass Bürgerschaftsmitglieder nicht das Recht besitzen, eine gerichtliche Prüfung ausgesprochener Beschlüsse zu beantragen. Die Prüfung könne nur durch den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht beantragt werden.

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Noch ist der Beschluss aber nicht rechtskräftig. Die Kläger können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einlegen.

Die Stadt hofft trotz alledem, dass der Anteilskäufer nun den Kaufpreis von 60,1 Mio. Euro überweist, denn die Summe war bereits am 31. Juli fällig.