Cookie Fehler:

Cookies sind in Ihrem Browser deaktiviert. Um alle Funktionen z.B. das Login nutzen zu können, müssen Cookies aktiv sein. Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser.

   
    Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Vergabeentscheid der Berliner Flughäfen bestätigt

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat die Vergabe der Bauüberwachung für das BBI-Terminal durch die Berliner Flughäfen letztinstanzlich bestätigt.

.

Gegen den Vergabeentscheid vom 18.9.2006 hatte der zweit platzierte Bieter bei der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg Beschwerde eingelegt und die Nachprüfung beantragt. Das Oberlandesgericht hat den durch die Vergabekammer genehmigten Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und damit die Vergabe der Berliner Flughäfen als richtig bestätigt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind nicht möglich.

Thomas Weyer, Geschäftsführer Technik/BBI der Berliner Flughäfen: „Wir begrüßen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ausdrücklich. Das Urteil bestätigt die klare und transparente Vergabestrategie der Berliner Flughäfen bei der Realisierung des BBI. Wir können nun den Zuschlag für die Bauüberwachung erteilen.“