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Vereinbarung von ACS und IG Bau für Hochtief

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5) ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des Hochtief-Konzerns, deren Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von Hochtief unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

6) ACS wird eine Strategie von Hochtief unterstützen, nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

7) Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des Hochtief-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu generieren.

8) Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im Hochtief-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.

9) Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften des Hochtief-Konzerns werden nur im Benehmen mit den Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten vorgeschlagen. Die IG Bau ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen Hochtief, seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen." ACS begrüßt die Vereinbarung mit der IG Bau als solide Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft.

Die Abreden sollen bis zum 31. Dezember 2013 gelten.