Wechsel in der operativen Zuständigkeit
TechnologiePark Bergisch Gladbach: Zwangsverwaltung aufgehoben
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat Ende Dezember 2017 die Zwangsverwaltung über den TechnologiePark Bergisch Gladbach aufgehoben. Damit ist die operative Zuständigkeit von Rechtsanwalt Henning Schorisch, Partner der bundesweit tätigen Kanzlei HWW Hermann Wienberg Wilhelm, als Zwangsverwalter beendet. Unter der Zwangsverwaltung wurde der Standort in den vergangenen fünfeinhalb Jahren zu einem
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Fotos: Beos AG