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Schrottimmobilien: OLG Nürnberg bestätigt BGH Rechtsprechung vom 16.05.2006

Mit Urteil vom 29.12.2006 hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg AZ 12 U 104/05 der Rechtsprechung des BGH vom 16.05.2006 angeschlossen. In dieser Entscheidung vom 16.05.2006 hat der BGH bestimmt, dass die durch die Pflichtverletzung entstandenen Schäden auch gegenüber der finanzierenden Bank geltend gemacht werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die

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Autor: Diana Römhild/Rechtsanwältin
Quelle: Hänssler & Häcker- Hollmann