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Restaurant-Schließungen im Frühjahr 2021 verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Schließung von Gaststätten und anderen Speiselokalen aufgrund der Corona Pandemie im Frühjahr 2021 war verfassungsgemäß. Die Maßnahme der Bundesnotbremse sei zur Pandemiebekämpfung angemessen gewesen.