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REITs - Steuerliche Probleme sind lösbar

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, Real Estate Investment Trusts (REITs) auch in Deutschland einzuführen.

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Diese in der Regel börsennotierten Immobilien-Aktiengesellschaften sind in anderen Ländern bereits seit langem etabliert und haben etwa in Australien mittlerweile einen Börsenwert von fast 2.700 Euro je Einwohner. In Deutschland sollen die Einkünfte der REITs aus dem Immobiliengeschäft von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt werden. Stattdessen würden die ausgeschütteten Gewinne auf Seiten der Anleger mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
Befürchtungen, ausländische Unternehmen könnten aufgrund der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen Gewinne aus ihren REITs-Beteiligungen steuerfrei vereinnahmen, lassen sich durchaus zerstreuen. So könnten nach dem so genannten Einheitsmodell die Ausschüttungen an ausländische Investoren als - hierzulande steuerpflichtige - Einkünfte aus sonstigen Gesellschaftsanteilen statt als Dividenden gewertet werden, weil die Anleger einen gesetzlichen Anspruch darauf haben und nicht die Hauptversammlung darüber entscheiden kann. Als Vorbild könnte aber auch Frankreich dienen, das völlig auf Regeln verzichtet hat, die die Besteuerung von Aktionären aus dem Ausland sichern sollen. Dennoch hat das Land durch die Einführung der REITs keine gravierenden steuerlichen Nachteile erlitten.

Quelle: IW Köln
Grafik: IW Köln
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