Reform des Bauvertragsrechts geplant
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf (18/8486) zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Dadurch soll der rechtliche Boden sicherer werden, auf dem Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen geschlossen werden. Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass Bauverträge bisher dem Werkvertragsrecht unterliegen, das aber
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