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Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Referentenentwurf zur Mietpreisbremse und zur Realisierung des Bestellerprinzips im Maklerrecht vorgelegt. Damit darf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages die neue Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung