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Hinter dem etwas sperrigen Titel des Mietrechtsanpassungsgesetzes verbirgt sich neben einer Reduzierung der Modernisierungsumlage in Gebieten mit festgestelltem knappen Wohnraum sowie der Erschwerung des „Herausmodernisierens“ von Mietern aus ihrer Wohnung auch die Verschärfung der im Juni 2015 eingeführten Mietpreisbremse.