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Offene Immobilienfonds: Aufklärungspflicht über Schließungsrisiko

Bei der Beratung zu einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds müssen Anlageinteressenten grundsätzlich auch darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Investmentanteilen besteht. Darauf weist die Anwaltskanzlei Nittel hin. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten. Mit dieser Begründung bestätigte das

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