Cookie Fehler:

Cookies sind in Ihrem Browser deaktiviert. Um alle Funktionen z.B. das Login nutzen zu können, müssen Cookies aktiv sein. Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser.

   
    Drucken Drucken  Diesen Artikel zu den Favoriten hinzufügen Favoriten

Investor für die Ingelheimer Innenstadt-Einzelhandelsbebauung gefunden

Die EU-weite Ausschreibung für eine städtebaulich attraktive Einzelhandelsbebauung an der Georg-Rückert-Straße ist nun in die zweite Phase getreten. In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, hatten sich nur zwei Interessenten beworben, von denen einer wegen unvollständig eingereichten Unterlagen ausgeschlossen werden musste. In dem nun beginnenden zweiten Teil, dem Verhandlungsverfahren, wird nun vom Bieter eine konkrete Konzeption erarbeitet. Dafür wurden in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2008 die Rahmenbedingungen festgelegt, die für die Erarbeitung der Konzeption einzuhalten sind.

.

Der umfangreiche Katalog von Mindestforderungen und darüber hinaus gehenden Kriterien wurde inzwischen dem verbleibenden Bieter, der Investorengemeinschaft HBB/ Molitor, übergeben. Gleichzeitig wurde HBB/ Molitor aufgefordert, bis zum 30. September 2008 ein indikatives Angebot, das diese Anforderungen einhält, einzureichen. Der Investorengemeinschaft steht mit dem Stuttgarter Büro Schwarzarchitekten ein Planer zur Verfügung, der neue Ideen und Varianten hinsichtlich Architektur und Fassadengestaltung erwarten lässt.

Die Einzelhandelsbebauung soll als großflächige Ergänzung zum bisher eher kleinteilig strukturierten Einzelhandelsangebot in der Innenstadt die Möglichkeit zur Ansiedelung bisher nicht bzw. unterrepräsentierter Sortimente in Ingelheim schaffen. Deshalb müssen mindestens 7000 m² und dürfen maximal 9000 m² Verkaufsfläche realisiert werden. Besonderer Schwerpunkt ist die Errichtung eines qualitativ hochwertigen Lebensmittelsupermarktes mit einer Größe zwischen ca. 2500 m² und 3500 m² Verkaufsfläche.

Um eine gute Verknüpfung mit den umgebenden Läden und Geschäften sicherzustellen, sind im Erdgeschoss ausschließlich Einzelhandel und Gastronomie zulässig. Wohnen und Dienstleistungen dürfen nur in den oberen Geschossen gebaut werden.

Kann sich die Stadt und der Investor einigen, wird in Kürze der Vertragsabschluss mit dem die Stadt das Grundstück an den Investor veräußert und dieser sich verpflichtet, das Areal unter Beachtung des Bebauungsplanes und der vereinbarten Rahmenbedingungen zu bebauen und zu betreiben, unterzeichnet.

Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, muss die Einzelhandelsbebauung spätestens drei Jahre nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes realisiert sein. Im Falle eines Weiterverkaufs bedingt sich die Stadt ein Vorkaufsrecht aus.

OB Dr. Gerhard sieht hiermit einen guten Weg beschritten: „Stadtrat und Verwaltung haben sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt, um den Einzelhandel in Ingelheim nachhaltig zu stärken. Dadurch erwarten wir insbesondere für den bestehenden Einzelhandel im Stadtzentrum positive Impulse. Mit diesen und weiteren Anforderungen haben wie eine Garantie dafür, eine ansprechende, innovative und angemessene Bebauung in der Mitte von Ingelheim zu realisieren, die sowohl von den Bürgern und Kunden wie auch Betreibern positiv angenommen wird.“