Neue Rundfunkgebühr-Regeln und Pflichten für WEG-Vermieter und Verwalter
Mittlerweile haben alle Bundesländer Deutschlands den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert. Ab dem ersten Januar 2013 wird die Rundfunkgebühr deshalb nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung beziehungsweise Betriebsstätte erhoben. Dadurch ergibt sich auch eine Auskunftspflicht für Vermieter und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
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