Neue Regeln im Vergaberecht stärken die Rechte der Bieter
Die Chancen deutscher Unternehmen bei öffentlichen Auftragsvergaben im Ausland steigen. Denn am 21. Juni 2007 hat das Europäische Parlament neue Regeln für die Nachprüfung solcher Aufträge verabschiedet. „Kern der Reform ist die schon seit einigen Jahren in Deutschland gültige Stillhaltefrist“, erläutert Rechtsanwältin Aline Fritz, Vergaberechtsexpertin der Kanzlei Fritze Paul Seelig
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Quelle: FPS Fritze Paul Seelig