Mietpreisbremse und Bestellerprinzip werden Ziele nicht erreichen
Trotz erheblichen Gegenwinds wurde zum 1. August 2015 auch in Bayern die Mietpreisbremse eingeführt. Das neue Gesetz soll den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten dämpfen und Mieter vor gravierenden Mietpreissprüngen bewahren. Konnte sich bisher die Miete eines neu geschlossenen Mietvertrags an der aktuellen Marktlage orientieren und entsprechend individuell festgelegt werden, darf
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