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BGH vor Kurswechsel

Mieterhöhungen: tatsächliche Wohnfläche besser vergleichbar

Mit Blick auf einen am 18. November diesen Jahres zu verhandelnden Mietrechtsfall hat der Bundesgerichtshof erklärt, er erwäge, von seiner eigenen Rechtsprechung abzurücken. Derartige Erklärungen sind ungewöhnlich, weil sie einen grundlegenden Richtungswechsel einleiten können. Während bisher die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche als Berechnungsgrundlage für Mieterhöhungen maßgeblich war, könnte künftig regelmäßig die

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