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Mieten-Liste stellt Beschaffenheitsvereinbarung dar

Der Verweis in einem notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie, in der die einzelnen Einheiten vermietet sind, auf eine Mieterliste stellt regelmäßig die Vereinbarung einer Beschaffenheit dar. Falschangaben zur Miethöhe begründen dann regelmäßig die Haftung des Verkäufers wegen Fehlens einer Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies geht laut

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