Makler- und Bauträgerrecht
Vertragsschluss nach über einem Jahr - Beweislast des Maklers
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann, wenn sich der Grundstückskaufvertrag als Ergebnis der vorhergehenden Maklerleistungen darstellt. Erfolgt der Abschluss des Kaufvertrages innerhalb eines Zeitraums von etwa einem Jahr, wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für gewöhnlich vermutet. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Makler vollumfänglich beweisen, dass sein Nachweis zumindest mitursächlich…
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Autor: Veronika Thormann, Bethge | Immobilienanwälte