Makler- und Bauträgerrecht: Sittenwidrige „Mehrerlösabführungsklausel
Ein überhöhtes Entgelt im Rahmen von Maklerverträgen kann sittenwidrig sein. Die Vereinbarung ist dann nichtig. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag eine „Mehrerlösabführungsklausel" enthält, die dem Makler bei Mehrerlösen eine Provision von 20% über dem marktüblichen Preis zubilligen würde. Vorliegend sollte dem Makler der Mehrerlös als Provision zustehen, wenn
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Autor: Veronika Thormann
Quelle: bethge | immobilienanwälte
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