Unter den Linden
Landgericht: IVG muss Filetgrundstücke an das Land Berlin zurückgeben
Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Die „Löschung der Auflassungsvormerkung“ aus dem Grundbuch ist rechtmäßig. Was unterm Strich bedeutet, dass der einstige Kaufvertrag nichtig ist und die IVG die Brachfläche an der Straße Unter den Linden, Ecke Glinkastraße (einschließlich dem Verwaltungsgebäude der Oper) verliert. Damit hat das Land Berlin wieder das
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