Stichtagsregelung in Frage gestellt
Landgericht hält Mietendeckel für verfassungsgemäß
Der Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) ist nach Auffassung einer Zivilkammer des Berliner Landgerichts nicht verfassungswidrig, allerdings können die Grenzen des Mietenstopps nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020 gelten. Damit stellen die Richter die sogenannte Stichtagsregelung in Frage. Mieterhöhungen wären demnach
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Quelle: Landgericht Berlin