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Kündigungsschutzklausel im Kaufvertrag gilt gegenüber Mieter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Kommune den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, können sich diese im Falle einer Kündigung auf die Kündigungsschutzklausel berufen. Dies hat der BGH heute in Karlsruhe in einem Streitfall aus Bochum