Bau- und Architektenrecht
Kündigung wird nur auf einen Grund gestützt – kein Nachschieben möglich?
Gründet der Auftraggeber seine außerordentliche Kündigung des VOB-Bauvertrags allein auf eine bestimmte Tatsache, z.B. den Verzug des Auftragnehmers, so ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages auf diesen Kündigungsgrund beschränkt. Ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nur möglich, wenn die nachgeschobenen Gründe zum Zeitpunkt der Auftragsentziehung vorlagen und diese dem Auftragnehmer rechtzeitig,
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Autor: André Bethge, LL.M., Bethge | Immobilienanwälte