Keine Gewerbesteuer - Steuerzahler und Fiskus stritten um Vermietung einer Ferienwohnung
Ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, betätigt sich damit im Regelfalle noch nicht gewerblich. Das hat das höchste zuständige Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in einem Beschluss ausdrücklich betont. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 42/10)
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