Bayerische Verfassungsrichter bestätigen Kappungsgrenze
In Bayern ist die 15-Prozent-Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies bestätigten die bayerischen Verfassungsrichter in einem aktuellen Urteil (Az.: Vf. 12-VII-14). Jetzt haben Bayern, aber auch andere Bundesländer Rechtssicherheit. Sie können Städte und Gebiete mit Wohnungsmangellagen und steigenden Mieten ausweisen und hier die Mieterhöhungsspielräume auf maximal 15 Prozent…
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