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Jan-Marco Luczak im Interview - Mehr Rechtssicherheit bei Anwendung der Mietpreisbremse

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Sie sagen, der Bund kann nur beschränkt eingreifen. Welche Rolle spielen die Länder bei der Mietpreisbremse?

Jan-Marco Luczak: Es war uns wichtig, die Länder in die Pflicht zu nehmen. Wenn die Länder die Mietpreisbremse einführen wollen, unterliegen sie einer so genannten qualifizierten Begründungspflicht. Das heißt, sie müssen zum einen anhand objektiver Kriterien nachweisen, dass in einem Gebiet Wohnungsknappheit herrscht. Zum anderen müssen sie darlegen, was sie für den Wohnungsneubau unternehmen wollen - zum Beispiel Anpassungen im Baurecht oder die Ausweisung von günstigem Bauland.

Wie schnell könnte das Gesetz kommen?

Jan-Marco Luczak: Der Bundesrat wird darüber Ende März beraten. Da die Mietrechtsnovelle kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, kann sie dort auch nicht aufgehalten werden und könnte schon Ende April in Kraft treten. Ich weiß, dass es etwa in Berlin schon entsprechende Vorarbeiten gibt, so dass die notwendigen Rechtsverordnungen schnell erlassen werden könnten.

Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, haben die Makler angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Sie sprechen von Eingriffen in die Berufsfreiheit. Ist das eine berechtigte Kritik?

Jan-Marco Luczak: Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass es ein marktwirtschaftlich ausgestaltetes Bestellerprinzip geben soll: Derjenige der eine Leistung bestellt, soll sie auch bezahlen. Beide Parteien sollen dabei als Besteller auftreten können. Auch der Bundesrat hatte kritisiert, dass Makler in bestimmten Fällen Wohnungen aus ihrem Portfolio gar nicht mehr an potenzielle Mieter weitervermitteln können. Es war leider schwierig, hier eine Regelung zu finden, die das berücksichtigt, aber gleichzeitig Umgehungen ausschließt. Wichtig ist mir, dass wir bei den Maklern mehr Qualität bekommen. Die schwarzen Schafe, die es dort leider auch gibt, müssen aus dem Markt gedrängt werden. Deswegen bräuchten wir für den Berufsstand einen Sach- und Fachkundenachweis. Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium in der Pflicht.

Trotzdem, hat die CDU mit diesem Gesetz nicht ihre eigene Klientel vergrault?

Jan-Marco Luczak: Ich fühle mich den Menschen in meinem Berliner Wahlkreis verpflichtet. Hier gibt es zu 85 Prozent Mieter. Die Mietpreisbremse war Bestandteil unseres Wahlprogramms. Entgegen dem ersten Entwurf aus dem Ministerium haben wir wirklich viel herausverhandelt - auch gerade mit Blick auf die Grundrechte der Eigentümer. Unter dem Strich ist es jetzt ein ausgewogenes Gesetz.

Hätten Sie sich im parlamentarischen Verfahren noch weitere Änderungen gewünscht?

Jan-Marco Luczak: Natürlich wünscht man sich als Fachpolitiker oft noch Änderungen im Detail. damit das Gesetz in der Praxis gut funktioniert. Dass der Kabinettsentwurf jetzt eins zu eins ohne Änderungen verabschiedet wird, sehe ich auch mit Blick auf die Selbstachtung des Parlaments kritisch. Wir sollten als Parlamentarier den Anspruch haben, die Hoheit über das parlamentarische Verfahren in unseren Händen zu behalten.

Noch ein Blick in die Zukunft. Immer mehr jungen Familien wollen nicht mehr an den Stadtrand, sondern in die Innenstädte ziehen. Hat die Politik in Sachen Stadtplanung mit Instrumenten wie der Eigenheimzulage oder der Pendlerpauschale in der Vergangenheit falsche Akzente gesetzt?

Jan-Marco Luczak: Das ist ein Prozess, den wir in der Tat in den letzten Jahren intensiv beobachten und Politik muss darauf reagieren - wie etwa mit der Mietpreisbremse. Beim Wohnungsbau sind aber in erster Linie die Länder gefragt. In der Stadt Berlin hat sich schon einiges getan, etwa beim Verkauf von öffentlichen Grundstücken und Wohnungen Früher war es so, dass derjenige, der am meisten für ein Grundstück geboten, auch den Zuschlag bekam. Jetzt berücksichtigen wir auch stadtentwicklungspolitische Ziele beim Verkauf. Dieses Beispiel zeigt: Bund und Länder sind gemeinsam in der Verantwortung, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.